A 9781

Inventar-Nr. III 753
Dargestellte Person Höger, Leonhard
Künstler Blanck, Johann Leonhard (Zeichner)
Kupferstecher in Nürnberg um 1710-25
ThB 4,99; AKL 11,422
Blanck, Johann Leonhard (Stecher)
Beschreibung

Hüftb. nach r. in Ratstracht, r. Hand auf vorn l. stehendem Tisch, daneben der abgelegte Hut, r. kannelierter Pfeiler auf hohem gemustertem Postament, in der sonst kreuzschraffierten Wand o. l. Kartusche mit Bibelvers „Ist Gott für uns | wer mag wider uns seyn | Römer 8,31“. – Unter dem Bildrechteck mittig Wappen, beiderseits davon 4zeil. dt. Legende „Der Erbar und Weiße [sic] / Herr Leonhard Höger, | Des Kleinern Raths in der / des H. Röm. Reichs Stadt | Nürnberg, Rothgerber, auch / Executor der Flierlischen | Stifftung, Seines Alters / 49 Jahr. Anno 1704. [am r. Rand hinzugefügt:] Wurde | Losunger | A[nno] 1715. | Geb. 1655. | Gest. 1724. | aetat[is] 69.“ – Darunter (ebenfalls durch das Wappen geteilte) 6 dt. Alexandriner mit gereimter Widmung des Stechers „Hochwehter [sic] dot [?] nimt hin die Arbeit gantz gering, | weil ich nichts Kostbarers zum Angedencken bring“:

Daß Tugend und Verstand / auf Erde noch was gelten,
Daß wahrer Ehren Glanz / der Klugheit Schatten sey,
Daß ein Real Gemüt ver= / borgen bleib gar selten,
Und daß bey uns noch leb / die alte Teutsche Treu,
Wer dieses sehen will der / mag sich zu uns drehen,
Und das Original von / diesem Bildnus sehen.
Technik Kupferstich: <unter den Versen, mit gereimter Widmung s.o.> [Johann] Leonhard Bl[anck] del. et sc.
Maße Blattmaße: 446 x 306 mm
Plattenmaße: 271 x 191 mm
Bildmaße: 209 x 184 mm
Kataloge Panzer 106 (11).
Diepenbroick 12016.
Zustand mit breitem Rand
Ikonographie und Realien Pfeiler
Hut
Wappen – Höger, Leonhard
Bibelvers(e)/Bibelstelle(n)/biblische Bildmotive dt.: Ist Gott für uns, wer mag wider uns sein (Röm. 8,31)
Versinitium des/der Porträtgedichte(s) dt.: Daß Tugend und Verstand
Widmer Blanck, Johann Leonhard (Stecher)
Anmerkungen N: 2.Ex. (Portr. II 2487a) vor dem Randzusatz. Blatt 298x209. - Panzer 106 (10).
Status Angelegt am 04.06.1998
Letzte Änderung am 30.05.2006